Steuerliche Vorteile von Kindern

Im Mai feiern wir traditionell den Muttertag und den Vatertag, um unseren Eltern für ihre bedingungslose Liebe und Unterstützung zu danken. Doch neben diesen emotionalen Gesten gibt es auch praktische Gründe, warum wir die Eltern ehren sollten – nämlich die steuerlichen Vorteile, die Kinder mit sich bringen.

Kinder sind nicht nur eine Bereicherung für das Familienleben, sondern auch für die Steuererklärung. Hier sind einige der steuerlichen Vorteile, die Eltern in Deutschland in Anspruch nehmen können:

  1. Kindergeld gibt es für eigene Kinder, für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Es beträgt seit 01.01.2023 für jedes Kind 250 € mtl. Kindergeld gibt es, bis das Kind 18 ist, bei Ausbildung, Schulbesuch, Studium und Freiwilligendiensten auch länger.  
  2. Kinderfreibetrag ist eine alternative steuerliche Abzugsmöglichkeit, wenn sich die Freibeträge günstiger auswirken als das Kindergeld. Er setzt sich mit dem Betreuungsfreibetrag zum Gesamtfreibetrag zusammen. Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und ermäßigt damit das zu versteuernde Einkommen. 
  3. Kinderbetreuungskosten sind Kosten für z.B. Kindertagesstätten oder -pflegepersonen. 2/3 dieser Kosten in Höhe von max. 4.000 € pro Kind und Jahr können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. 
  4. Schulgeld: Bis zu 30% max. aber 5.000 € der Kosten für begünstigte Privatschulen können pro Kinder und Jahr geltend gemacht werden. (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) 
  5. Ausbildungsfreibetrag kann in Höhe von 1.200 € geltend gemacht werden, wenn das Kind volljährig ist, sich in einer Berufsausbildung befindet und nicht mehr bei den Eltern wohnt. Voraussetzung ist, dass den Eltern Kosten für die Ausbildung des Kindes entstehen und sie für das Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. (§ 33a Abs. 2 EStG) 
  6. Beiträge für Kranken – und Pflegeversicherungen für Kinder können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) 
  7. Unterhalt für erwachsene Kinder fällt an sobald Eltern für ihr erwachsenes Kind, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht, Unterhalt bezahlen. Sie können für das Steuerjahr 2023 max. 10.908 € als außergewöhnliche Belastung geltend machen. 

Diese steuerlichen Vorteile machen deutlich, dass Kinder nicht nur eine finanzielle Belastung darstellen, sondern auch viele Möglichkeiten bieten, Steuern zu sparen und das Familieneinkommen zu entlasten.

In diesem Sinne wünschen wir allen Eltern einen schönen Mutter- und Vatertag!

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