Mitarbeiterin von Garrn und Nett steht vor dem Firmengebäude mit ihrem Firmenwagen

Wissenswertes über die A1-Bescheinigung

Alles Wissenswerte über die A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins europäische Ausland

Die A1-Bescheinigung für erwerbstätige Personen wird benötigt, wenn Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz stattfinden sollen. Die Dauer und die Art eines grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dafür keine Rolle. 

Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um ein Dokument, welches bestätigt, dass der reisende Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert ist. So wird zum einen das Risiko einer doppelten Beitragszahlung in einem anderen Land verhindert. Zum anderen wird gewährleistet, dass der Mitarbeiter einen gültigen Versicherungsschutz hat.

Ein solches Dokument und das Mitführen desselben sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Verstoß kann es bei Kontrollen zu hohen Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen kommen.

Eine Beantragung einer solchen A1-Bescheinigung muss rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt von Statten gehen. Auch muss regelmäßig überprüft werden, ob das Dokument aktuell und gütig ist.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung bzw. Überprüfung einer A1-Bescheinigung. Falls Sie eine individuelle Beratung bezüglich der A1-Bescheinigung wünschen, setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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