E-Rechnung

Das Wachstumschancengesetz verfolgt das Ziel, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. In diesem Rahmen wurde die gesetzliche Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen beschlossen, sodass der Austausch von Papierrechnungen künftig entfällt.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten XML-Datenformat, die elektronisch übermittelt und empfangen wird. Dies ermöglicht eine durchgehend digitale Bearbeitung des Rechnungsverkehrs ohne Medienbrüche.

Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen mit inländischen steuerpflichtigen Umsätzen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen ist ebenfalls möglich, wird jedoch vorerst nicht verpflichtend. Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 EUR dazu verpflichtet, im Business-to-Business-Bereich E-Rechnungen zu versenden. Für Unternehmen mit einem geringeren Umsatz gilt diese Pflicht ab 2028.

Von der Verpflichtung ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR sowie Fahrausweise.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile für sowohl den Rechnungssteller als auch den Rechnungsempfänger. Der Rechnungssteller profitiert beispielsweise durch schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlungen. Zudem entfallen Papier- und Portokosten, was Kosten einspart. Für den Rechnungsempfänger wird die Rechnungsverarbeitung optimiert, da die Rechnungsdaten automatisch eingelesen werden. Dies führt zu einer verbesserten Datenqualität und verringert die Fehleranfälligkeit. Zudem ermöglicht die ortsunabhängige Rechnungsstellung flexibles Arbeiten.

Eine frühzeitige Umstellung auf die E-Rechnungspflicht ist sinnvoll, da die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn du DATEV nutzt, erfüllen alle verwendeten Formate bereits jetzt schon die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.

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