Mindestlohnerhöhung in 2024

Was erwartet uns?

Eine gerechte Entlohnung, die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards für Arbeitnehmer/innen sowie eine möglichst geringe soziale Ungleichheit sind die Ziele, die von der Mindestlohnkommission verfolgt werden.

Deshalb hat sie entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn erneut erhöht wird und ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 € pro Stunde angepasst werden soll.

Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Höchstverdienstgrenze der Minijobs, die ab dem 1. Januar 2024 auf 538,00 € pro Monat erhöht wird. Dadurch steigt auch die Jahresverdienstgrenze entsprechend auf 6.456,00 €. Die monatliche Arbeitszeit für Minijobber bleibt weiterhin unverändert bei maximal 43 Stunden, da diese an die Verdienstgrenze gebunden ist und dynamisch angepasst wird.

Midijobber dürfen somit ab dem 1. Januar 2024 zwischen 538,01 € und 2.000,00 € verdienen.

Beitrag Teilen

Tags

Dienstwagen DITAX E-Dienstwagen E-Fahrzeug Firmenwagen Jubiläum Lohn Mindestlohn Netzwerk Team

Beitrag teilen

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.