Steuerliche Vorteile für Elektro-Dienstwagen

Die Anschaffung eines Elektro-Dienstwagens kann sehr viele steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wie sie diese Vorteile für sich nutzen können…

Durch die Nutzung von Elektro- und Hybridautos wird der Klimaschutz gestärkt und die Luft verbessert. Die Steuern für E-Dienstwagen mit privater Nutzung wurden deshalb weiter gesenkt und dadurch können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vorteile nutzen.

Häufig sind die Kosten für die Anschaffung eines Elektroautos teurer, als die eines Verbrenners. Die Energiesteuer bei Benzin und Diesel ist im Prozentanteil sogar geringer als bei Strom für Elektroautos. Bei einem Preis von 2,10€/L Benzin gehen dabei 65,4 Cent Energiesteuer an den Staat. Hinzu kommen noch 33,5 Cent Mehrwertsteuer und somit sind etwa 48% vom gesamten Preis Abgaben und Steuern. Bei einem Diesel Literpreis von 2,08€ liegt die Energiesteuer bei 47 Cent und die Mehrwertsteuer bei 33,2Cent und somit gehen bei Diesel insgesamt 39% an den Staat. Bei dem Strom für Elektroautos beläuft sich etwa die Hälfte des Preises auf die Steuern und Abgaben für den Staat.

Die Betriebskosten im gesamten allerdings sind günstiger und dazu trägt das Steuerrecht bei. Ein Elektrofahrzeug ist nach Anschaffung und Erstzulassung 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit und bei Übernahme des Fahrzeugs wird die Befreiung von der Kfz-Steuer mit übernommen. Diese Befreiung gilt stand 09.09.2022 noch bis zum 31. Dezember 2030, jedoch nicht für Plug-In-Hybridfahrzeuge. Nach Ablauf der 10 Jahre wird die aufzubringende Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet. Darüber hinaus gibt es den Umweltbonus und die Innovationsprämie bei Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Dieser Bonus kann bis zu 9.000€ betragen bei einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000€ des Fahrzeugs. Bei Leasingfahrzeugen wird die Höhe der Förderung abhängig von der Leistungsdauer gemessen. Ab einer Leistungsdauer von 23 Monaten gibt es die volle Förderung verteilt auf die Leasingraten. Der Antrag auf diesen Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.

Steuervorteile durch Elektro-Dienstwagen mit privater Nutzung

Elektro-Dienstwagen die mehr als die Hälfte privat genutzt werden müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden und haben einen steuerlichen Vorteil von bis zu drei Viertel, von 1% auf 0,25% gesenkt, im Vergleich zu Verbrennern. Bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000€ muss monatlich 0,25% als geldwerter Vorteil versteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000€ so muss 0,5% monatlich versteuert werden. Bei Plug-In-Hybridfahrzeugen gilt ebenfalls die 0,5% Regelung, jedoch nur wenn das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer voll elektrisch fahren kann oder maximal 50 Gramm Co² pro Kilometer ausstößt. Dieser Kilometerschellenwert wird ab 2025 auf 80 Kilometer erhöht. Die Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast werden. Das Lieferdatum ist hierfür entscheiden und nicht das Datum des Kaufvertrags.

FahrzeugBruttolistenpreisSteuersatzMonatliche Steuern als geldwerter Vorteil
Tesla Model Y59.965,00€0,25%149,92€
Mercedes C 180 T-Modell44.119,25€1,00%441,20€
Mercedes C 300 e T-Modell57.953,00€0,50%289,77€
Fallbeispiel

Effizienz durch betriebliche Ladestationen

Außerdem können steuerliche Vorteile durch Nutzung einer Ladestation erzielt werden. Besitzt der Betrieb eine E-Auto Ladestation und das Fahrzeug wird an dieser Station geladen und die Mitarbeiter kriegen diese Kosten erstattet, so ist das Aufladen im Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Besitz einer Ladestation im Betrieb dürfen Mitarbeiter für privates Aufladen 20€ bei reinen Elektrofahrzeugen und 10€ bei Hybridfahrzeugen steuerlich geltend machen. Verfügt der Betrieb jedoch nicht über eine Ladestation so können 50€ bzw. 25€ steuerlich geltend gemacht werden.

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