Homeoffice & Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Das Arbeiten von zu Hause gewinnt zunehmend an Bedeutung – für viele Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber. Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn Sie Ihr Homeoffice oder Arbeitszimmer steuerlich absetzen möchten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Kosten können geltend gemacht werden? Wir erklären es Ihnen!  

Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen des Arbeitszimmers seit 2023

Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, können die Kosten entweder durch Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen oder durch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden. Sollte das Arbeitszimmer nicht das gesamte Jahr genutzt werden, reduziert sich die Pauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Voraussetzungen und Besonderheiten

Ein “echtes” häusliches Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, um die Jahrespauschale oder die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Die Jahrespauschale orientiert sich am Höchstbetrag der Tagespauschale für Arbeiten im Homeoffice (210 Tage x 6 Euro).

Mehrere Steuerpflichtige und verschiedene Tätigkeiten

Üben mehrere Steuerpflichtige ihre gesamte berufliche Tätigkeit im selben häuslichen Arbeitszimmer aus, kann die Jahrespauschale von 1.260 Euro mehrfach gewährt werden. Dieser Betrag ist personenbezogen und nicht tätigkeitsbezogen zu vervielfachen. Übt ein Steuerpflichtiger verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten aus, ist die Jahrespauschale auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen. Neben der Jahrespauschale ist ein Abzug der Homeoffice-Pauschale für eine andere Tätigkeit nicht zulässig.

Die Homeoffice-Pauschale: Einfach und effektiv  

Seit 2023 gibt es eine Homeoffice-Pauschale, welche es auch ohne ein separates Arbeitszimmer ermöglicht, steuerliche Vorteile zu nutzen. Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können 6 Euro pro Tag absetzen – maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine Pauschale von bis zu 1.260 Euro jährlich.  

Fazit  

Das Arbeiten im Homeoffice bietet nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer ein separates Arbeitszimmer hat, kann viele verschiedene Kosten absetzen, während Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer zumindest von der Homeoffice-Pauschale profitieren können. Achten Sie darauf, alle relevanten Ausgaben korrekt anzugeben, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.  

Für eine präzise Berechnung und die korrekte Umsetzung der steuerlichen Abzüge lohnt es sich, einen Steuerberater an seiner Seite zu haben. So stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Vorteile ausschöpfen und keine Fehler bei der Steuererklärung machen! 

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