Einkommensteuerreform 2027

Bundesregierung bringt umfassendes Entlastungspaket auf den Weg

Am 2. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Ziel der Reform ist es, Arbeitnehmer, Familien und viele Steuerpflichtige spürbar zu entlasten. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf aber auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Ziele der Reform

Mit der Einkommensteuerreform sollen insbesondere die steuerliche Belastung von Arbeitnehmern und Familien reduziert sowie Arbeits- und Wachstumsanreize gestärkt werden. Dazu sind Anpassungen beim Einkommensteuertarif, beim Kindergeld sowie bei verschiedenen Freibeträgen vorgesehen.

Höherer Grundfreibetrag

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll

  • ab 2027 auf 12.564 Euro und
  • ab 2028 auf 12.900 Euro

steigen. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei, was nahezu allen Steuerpflichtigen zugutekommt.

Entlastungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollen künftig von einem höheren Werbungskosten-Pauschbetrag profitieren. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten dadurch zahlreiche Arbeitnehmer auf die Angabe einzelner Werbungskosten in der Steuererklärung verzichten.

Darüber hinaus soll der Einkommensteuertarif angepasst werden. Die sogenannte zweite Progressionszone soll bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Dadurch steigt die Steuerbelastung in diesem Einkommensbereich langsamer an. Gleichzeitig soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Alleinstehende künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen und nicht bereits ab 69.879 Euro wie bisher. Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige mit mittleren und gehobenen Einkommen.

Höhere steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit

Familien sollen stärker entlastet werden

Auch Familien zählen zu den Gewinnern der geplanten Reform.

Das Kindergeld soll steigen:

  • von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat ab 2027
  • auf 272 Euro je Kind und Monat ab 2028.

Zusätzlich sollen die Kinderfreibeträge erhöht werden:

  • auf 10.056 Euro im Jahr 2027
  • auf 10.236 Euro im Jahr 2028.

Höhere steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit

Für Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sieht der Gesetzentwurf ebenfalls Verbesserungen vor. Künftig soll der zulässige Grundlohn für die Steuerfreiheit entsprechender Zuschläge von bislang 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde angehoben werden. Für Nachtarbeitszuschläge bleibt die bisherige Grenze hingegen unverändert bestehen.

Gegenfinanzierung durch Einschränkungen und Mehrbelastungen

Neben zahlreichen Entlastungen enthält der Regierungsentwurf auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.

So soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen reduziert werden. Der bislang geltende Steuervorteil von 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen soll auf 15 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig soll sich der maximale Steuerbonus von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr verringern.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die pauschale Besteuerung von Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben.

Auch Spitzenverdiener könnten stärker belastet werden. Nach dem Gesetzentwurf soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen und damit früher als bisher.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Geplant ist ein Inkrafttreten in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028. Da es sich derzeit um einen Regierungsentwurf handelt, können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch Änderungen ergeben. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Fazit

Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 enthält zahlreiche Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern und Familien. Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und ein erhöhter Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen die Steuerbelastung senken. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Gegenfinanzierung vor, etwa bei Handwerkerleistungen, Minijobs und sehr hohen Einkommen.

Ob die Reform letztlich in der derzeit geplanten Form umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens jedoch aufmerksam verfolgen.

Hinweis: Die dargestellten Regelungen beruhen auf dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind Änderungen möglich.weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

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