Steuersenkung in der Gastronomie

Seit Anfang des Jahres gilt in der Gastronomie ein reduzierter Mehrwertsteuersatz: Statt 19% werden auf Speisen nur noch 7% Umsatzsteuer erhoben. Diese Maßnahme soll Gastronomiebetriebe spürbar entlasten und zwar dauerhaft.

Warum wurde die Steuer gesenkt?

Die Gastronomie steht seit Jahren unter erheblichem Kostendruck. Steigende Mindestlöhne, höhere Energiepreise sowie erhöhte Waren- und Einkaufskosten belasten viele Betriebe massiv. Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen soll helfen, diese Mehrkosten zumindest teilweise abzufedern.

Ziel der Regelung ist es außerdem, eine möglichst stabile Preislage für Gäste zu gewährleisten. Preissprünge auf Speisekarten sollen vermieden werden, ohne dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe leidet.

Dauerhafte Regelung statt Übergangslösung

Bereits während der Coronapandemie wurde der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie zeitweise gesenkt, um die Branche in einer Ausnahmesituation zu unterstützen. Im Unterschied zu damals ist die aktuelle Regelung jedoch nicht befristet, sondern soll dauerhaft bestehen bleiben. Damit erhalten Gastronominnen und Gastronomen endlich langfristige Planungssicherheit.

Ein weiterer Aspekt der Gleichbehandlung: Für Lieferdienste sowie Speisen zum Mitnehmen galt schon seit jeher der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Die neue Regelung schließt nun die Lücke zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf.

Hinsichtlich dieser positiven Nachricht gibt es eine wichtige Einschränkung: Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen. Auf sie fällt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Für die Abrechnung in der Praxis bedeutet das, dass weiterhin exakt zwischen der Ausgabe von Speisen und Getränken unterschieden werden muss.

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