Steuerliche Behandlung der Renten bei Eintritt in 2025

Ähnlich wie in den vergangenen Jahren gibt es auch im Jahr 2025 Anpassungen des Besteuerungsanteils sowie des Rentenfreibetrages.

Doch von welcher Bedeutung sind diese Änderungen für jene Arbeitnehmer, welche im Jahr 2025 in Rente gehen? Wer dieses Jahr in Rente geht, hat Anspruch auf einen Rentenfreibetrag in Höhe von 16,5%. Folglich bleibt die bezogene Rente zum angegebenen Prozentsatz steuerfrei. Bei einem Renteneintritt in diesem Jahr sind demnach 83,5% der Rente zu versteuern. Der Rentenfreibetrag bleibt für Personen in der zum Renteneintrittsjahr geltenden Höhe dauerhaft erhalten.

Ein Blick auf die prognostizierte Entwicklung des Rentenfreibetrags zeigt, dass der steuerfreie Teil der Rente jährlich sinken wird. Prognosen zeigen, dass ab dem Jahr 2058 alle Neurentner und Neurentnerinnen ihre bezogene Rente zu 100% versteuern müssen. 

Welche Auswirkung hat die Besteuerung der Rente? 

Aufgrund der jährlichen Anpassungen und der prognostizierten, vollständigen Besteuerung der Rente, ist es unerlässlich, sich mit dem Thema individuell sowie möglichst frühzeitig auseinanderzusetzen. 

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