Neuer Empfängername für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz

Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Steuerzahlungen – unabhängig davon, an welches Finanzamt sie gerichtet sind – als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden muss.

Das Ziel: Fehl- oder Betrugsüberweisungen sollen verhindert werden und Zahlungen reibungslos verarbeitet werden.

Warum diese Umstellung?

  1. Abgleich von IBAN und Empfängername
    Durch VoP (Verification of Payee) wird geprüft, ob der angegebene Empfängername mit der empfangenden Bank übereinstimmt. Stimmen Name und IBAN nicht überein, kann die Zahlung abgewiesen oder verzögert werden.
  2. Zentralisierung und Vereinfachung
    Egal, an welches Finanzamt in Rheinland-Pfalz ein Steuerzahler bezahlt – das Geld wird zentral über die Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein abgewickelt.
  3. Sicherheit und Betrugsprävention
    Die Maßnahme dient dem Schutz vor Fehleingaben und betrügerischen Zahlungen.

Fazit & Ausblick

Die Pflicht, den Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ anzugeben, ist eine notwendige Anpassung im Rahmen der EU-Banking-Regeln (VoP). Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen führen und unter Umständen zusätzliche Rückfragen oder Kosten nach sich ziehen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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