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Neue Gebührenverordnung ab dem 01.07.2025 – Das sollten Sie als Mandant wissen

Zum 01.07.2025 tritt eine überarbeitete Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft. Diese bringt spürbare Veränderungen mit sich – sowohl für Steuerberatungskanzleien als auch für Mandanten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Warum kommt es zu dieser Anpassung?

Die letzte Erhöhung der Gebühren liegt fünf Jahre zurück – zuletzt wurden die Sätze zum 01.07.2020 angepasst. Seither sind insbesondere die Personal- und Sachkosten deutlich gestiegen. Hinzu kamen unvorhersehbare Herausforderungen sowie Investitionen in Digitalisierung und Zukunftstechnologien, um die Qualität und Effizienz der Beratung auf einem hohen Niveau zu halten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Wertgebühren:
Die Wertgebühren steigen pauschal um 6 %. Dies betrifft insbesondere Leistungen, deren Vergütung sich nach dem Gegenstandswert richtet.

2. Lohnbuchführung:
Für die Betragsrahmengebühren in der Lohnbuchführung ist ein Anstieg um 9 % vorgesehen. Damit wird den gestiegenen Anforderungen und dem erhöhten Bearbeitungsaufwand Rechnung getragen.

3. Zeitgebühren:
Der mittlere Stundensatz bei Zeitgebühren erhöht sich von bisher 105 € auf 115 €. Zudem erfolgt die Abrechnung künftig je angefangener Viertelstunde (statt wie bisher je halber Stunde). Das sorgt für mehr Transparenz und Flexibilität in der Abrechnung.

4. Tage- und Abwesenheitsgelder:
Die Pauschalen für Geschäftsreisen werden wie folgt angepasst:

Unter 4 Stunden: von 25 € auf 30 €

Zwischen 4 und 8 Stunden: von 40 € auf 50 €

Über 8 Stunden: von 70 € auf 80 €

5. Vergütungsvereinbarungen:
Die neue Verordnung schafft einheitlichere und flexiblere Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen. Besonders hervorzuheben:

Die bisher geltenden Beschränkungen für Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV) entfallen vollständig.

Pauschalvereinbarungen können nun unter den allgemeinen Voraussetzungen der §§ 4 bis 4b StBVV getroffen werden – das bringt mehr Gestaltungsspielraum und Klarheit für beide Seiten.

6. Neue Gebührentatbestände:
Zur Verbesserung der Rechtsklarheit wurden zudem neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen.

Und was bedeutet das für Sie als unser Mandant?

Wir möchten an dieser Stelle betonen: Bei uns sieht das anders aus.
Wir arbeiten seit Langem mit transparenten Honorarpaketen, die Ihnen Planungssicherheit und Klarheit bieten – ganz ohne versteckte Kosten. Unsere Vergütungsmodelle orientieren sich an Ihrem tatsächlichen Bedarf und den gemeinsam definierten Leistungen – nicht an minutengenauer Abrechnung oder pauschalen Gebührenerhöhungen.

Haben Sie Fragen zur neuen Gebührenverordnung oder zu unseren Honorarpaketen?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und transparent.

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