Mitarbeiterbeteiligungen: Die perfekte Verbindung von Unternehmensfinanzierung und Mitarbeiterbindung

Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit als effektives Instrument zur Unternehmensfinanzierung. Sie bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern steigern auch die Liquidität und motivieren Mitarbeiter – ein entscheidender Anreiz im Wettbewerb um Fachkräfte!

Ob Start-ups oder etablierte Unternehmen, beide nutzen verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung:

  • Direkte Beteiligung
  • Stille Beteiligung
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Jede dieser Formen bringt ihre eigenen rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten mit sich. Besonders relevant ist der geldwerte Vorteil, der aus der Überlassung von Beteiligungen entsteht. Nach § 3 Nr. 39 EStG kann ein steuerfreier Freibetrag von 2.000 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Mit den Neuregelungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen weiter gesteigert. Die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags auf die zuvor genannten 2.000 Euro pro Jahr sowie der Besteuerungsaufschub bei Start-ups sind hier besonders hervorzuheben.

Es ist jedoch wichtig, besondere Fälle wie den Wechsel des Arbeitgebers oder eine etwaige Insolvenz des Unternehmens individuell zu prüfen. Auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden, da die Übertragung von Beteiligungen sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig ist.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen steuerlichen Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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