Kolleginnen von Garrn und Nett stehen nebeneinander und schauen gemeinsam auf einen Bildschirm. Eine weitere Kollegin schaut von einem anderen Platz in Richtung der beiden.

Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung basiert auf den Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre die Anpassung des Mindestlohns vorschlägt. Die aktuelle Bundesregierung hat diesen Vorschlag per Verordnung umgesetzt.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab Januar 2025 beträgt diese 556,00 Euro pro Monat, während sie derzeit bei 538,00 Euro liegt. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Minijobber weiterhin eine entsprechende Anzahl an Arbeitsstunden leisten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Die Mindestlohnerhöhung und die Anpassung der Minijob-Grenze sollen nach Ansicht der Bundesregierung den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessern und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten.

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