Fahrzeug auf einer Straße in einem Tunnel. Es ist dunkel und das Licht es Fahrzeugs spiegelt sich auf der Straße

Erhöhung der Pendlerpauschale ab 01.01.2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat die Bundesregierung mehrere Einzelmaßnahmen beschlossen, mit denen eine finanzielle Entlastung hervorgerufen werden soll.  

In diesem Zuge gelten ab dem 01. Januar 2025 auch neue Werte für die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale).  

Ab dem kommenden Jahr soll diese nämlich zukünftig auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Bislang konnte man für die ersten 20 Kilometer 30 Cent sowie für jeden weiteren Kilometer 38 Cent ansetzen.  

Maximal können im Kalenderjahr jedoch nicht mehr als 4.500 € geltend gemacht werden. Für die Nutzung von eigenen oder überlassenen Kraftfahrzeugen sind höhere Beträge zulässig, sofern alle notwendigen Nachweise vorgelegt werden können. 

Wer also täglich pendelt, soll demnach stärker entlastet werden. 

Wer bekommt die Entfernungspauschale und ist folglich von der Änderung betroffen? 

Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte können alle Steuerpflichtigen, also alle Arbeitnehmer und Selbstständige, für ihren Arbeitsweg geltend machen. 

Warum eine Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen wurde: 

Durch den Ansatz höherer Kosten soll es zu einer stärkeren Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land kommen, so die Bundesregierung. Bürgerinnen und Bürger, welche ihren Wohnsitz eher in ländlichen Gegenden haben, wohnen oftmals weiter von ihrem Arbeitsplatz entfernt und haben folglich eine längere Strecke zurückzulegen wie jene Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der Stadt und folglich im Durchschnitt näher an ihrem Arbeitsplatz wohnen. 

Die Erhöhung der Entfernungspauschale ist Teil eines Entlastungspaketes, welches mit dem Steueränderungsgesetz 2025 umgesetzt soll. 

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