Bürokratieentlastungsgesetz IV

Am 18.10.2024 stimmte der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zu. Dieses Gesetz hat das Ziel, Prozesse und Abläufe zu vereinfachen, um Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Tätigkeiten zu verschaffen.

Welche Änderungen bringt das Gesetz mit sich?

  1. Kürzere Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden.
  2. Zentrale Vollmachtsdatenbank: Es wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater im Bereich der sozialen Sicherung eingerichtet. Arbeitgeber müssen ihren Steuerberatern keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen.
  3. Entfall der Hotelmeldepflicht: Deutsche Staatsangehörige müssen ihre Meldedaten beim Check-In in Hotels nicht mehr hinterlegen.
  4. Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Rechtsgeschäfte können zukünftig per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht abgeschlossen werden, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift nötig ist. Digitale Arbeitsverträge werden ebenfalls ermöglicht, sodass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer per E-Mail über wesentliche Vertragsbedingungen informieren können.
  5. Digitale Steuerbescheide: Ab 2026 werden Steuerbescheide verstärkt digital versendet und verwendet werden.
  6. Entlastung bei Hauptversammlungen: Börsennotierte Unternehmen können Unterlagen zukünftig online zur Verfügung stellen und abrufen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes haben, kontaktieren Sie uns gerne!

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