Strengere Regelungen für Hybridfahrzeuge ab 2025 – lohnt sich das Leasing noch?

Lange Zeit war das Leasen eines Hybridfahrzeugs als Firmenwagen mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden. Doch mit den ab 2025 geltenden Verschärfungen stellt sich die Frage: Bleiben diese Vorteile weiterhin bestehen?

Während für die private Nutzung eines Verbrenner-Firmenwagens ein geldwerter Vorteil von 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden muss, liegt dieser Satz bei Elektro- und Hybridfahrzeugen je nach Modell und Voraussetzungen bei nur 0,25 % bis 0,5 %.

Diese steuerliche Begünstigung hängt von mehreren Faktoren ab. Eine reduzierte Versteuerung von 0,25 % ist ausschließlich für Fahrzeuge vorgesehen, die keinerlei CO₂-Emissionen aufweisen und deren Bruttolistenpreis maximal 60.000 € beträgt. Für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder geleaste Fahrzeuge dieser Art ist diese Obergrenze auf 70.000 € angehoben wurden. Das bedeutet, dass nur reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge diese günstigste Regelung nutzen können.

Für Hybridfahrzeuge oder Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 € bzw. 70.000 € gilt hingegen eine Bemessungsgrundlage von 0,5 % des Listenpreises.

Strengere Anforderungen für geförderte Hybridfahrzeuge

Damit ein Hybridfahrzeug gefördert wird, muss es strenge Voraussetzungen erfüllen – und diese wurden für Fahrzeuge ab 2022 weiter verschärft. So darf die CO₂-Emission 50 g/km nicht überschreiten. Alternativ muss das Fahrzeug eine gewisse rein elektrische Mindestreichweite aufweisen:

  • Bis Ende 2021: mindestens 40 km
  • Ab 2022 bis Ende 2024: mindestens 60 km
  • Ab 2025: mindestens 80 km

Fazit: Lohnt sich ein Hybridfahrzeug weiterhin?

Trotz der strengeren Regelungen bietet ein Hybridfahrzeug nach wie vor steuerliche Vorteile – sofern es die geforderten Kriterien erfüllt. Damit bleibt es eine attraktive Option für umweltbewusste Fahrer und Unternehmen, die ihre Steuerlast optimieren möchten.

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