Steuerliche Folgen des Koalitionsbruchs

Aus dem Bruch der bestehenden Koalition und der Auflösung des Bundestages resultieren auch steuerliche Folgen, die beachtet werden müssen. Nach dem Grundsatz der Diskontinuität gelten alle parlamentarischen Vorlagen – insbesondere Gesetzesvorlagen, über die noch nicht entschieden wurde – nach der Auflösung des Bundestages als erledigt.

Im Folgenden führen wir Gesetze auf, bei denen fraglich ist, ob sie von den Folgen des Koalitionsbruchs betroffen sind:

  • Jahressteuergesetz 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024: Diese sind bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen und wurden kürzlich am 22.11.2024 vom Bundesrat bestätigt. Sie können nun in Kraft treten.
  • Steuerfortentwicklungsgesetz: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Entwurf der Bundesregierung. Es umfasst unter anderem die Erhöhung der Poolabschreibungsgrenzen, die Ausdehnung der Forschungszulage sowie die Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen. Da es sich nur um einen Entwurf handelt, wird dieses Gesetz höchstwahrscheinlich nicht mehr beschlossen werden.
  • Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: Auch dieses Gesetz wird höchstwahrscheinlich nicht mehr beschlossen werden.
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II, pAV-Reformgesetz (= Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge) und E-Fuels-only-Gesetz: Diese Gesetze werden ebenfalls voraussichtlich nicht mehr beschlossen werden.
  • DAC8-Umsetzungsgesetz: Dieses Gesetz beschäftigt sich mit der Umsetzung der EU-Verordnung für Steuertransparenz im digitalen Finanzmarkt und wird voraussichtlich zeitnah nach der nächsten Bundestagswahl umgesetzt werden.

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Koalitionsbruch durchaus auch steuerrechtliche Folgen hat.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen steuerlichen Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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