Minijob Regelungen

Für einen Minijob gelten in Deutschland spezielle Regelungen. Doch wie sehen diese im Speziellen aus, wenn der monatliche Verdienst schwankt? 

Was bedeutet schwankender Verdienst? 

Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs verläuft nicht jeder Monat arbeitstechnisch identisch. In vielen Fällen kommt es vor, dass Arbeitnehmer mal mehr oder mal weniger Stunden arbeiten. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, führt aber zu demselben Ergebnis – eine Schwankung im monatlichen Verdienst. 

Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. 

Welches Einkommen darf ein Minijobber haben? 

Der monatliche Verdienst eines Minijobbers darf seit dem 01.01.2026 im Durchschnitt 603 € nicht überschreiten. Wichtig ist, dass hierbei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über das ganze Jahr zu betrachten ist. 

Das bedeutet: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt weiterhin ein Minijob vor, sofern die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird (12 Monate x 603 € = 7.236 €).

Wann liegt kein Minijob mehr vor? 

In dem Fall, dass Minijobber nur für wenige Monate einen hohen Verdienst aufweisen, welcher sich anschließend wieder drastisch reduziert, spricht man von einer erheblichen Schwankung. Diese Schwankungen verändern den Charakter der Beschäftigung und führen dazu, dass diese nicht mehr einheitlich beurteilt werden kann, auch wenn der Jahresverdienst die Minijobgrenze nicht übersteigt. 

Beispiel: Eine Aushilfe verdient in den Monaten April bis September 50 € monatlich. In den Monaten Oktober bis März erhält sie 1.000 € im Monat. 

Berechnung: 6 x 1.000 Euro = 6.000 Euro; 6 x 50 Euro = 300 €  

Gesamtverdienst = 6.300 €.  

Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 525 € (6.300 € : 12 Monate). 

Ergebnis: Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt unter der Verdienstgrenze von 603 €. Dennoch liegt nur für die Zeit von April bis September ein Minijob vor. In den Monaten Oktober bis März handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

Was gilt bei nicht-planbaren Schwankungen? 

Nicht alle Schwankungen können als planbar angesehen werden. 

Zum Beispiel durch Krankheitsvertretung kann es vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze überschreitet. Diese Überschreitung ist dann möglich, wenn es unvorhersehbar war, nur gelegentlich vorkommt (maximal zwei Mal in zwölf Monaten) und der Verdienst nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze beträgt. 

Fazit 

Der Verdienst in einem Minijob sowie eine eventuelle Schwankung lassen sich in der Regel gut planen. Wichtig ist es, alle Voraussetzungen zu kennen und sie in die Planung miteinzubeziehen. 

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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