Mehr Spielraum für Ehrenamt und Engagement

Gute Nachrichten für Vereine, ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Organisationen: Der Gesetzgeber hat an mehreren Stellschrauben gedreht und sorgt damit für mehr finanzielle Spielräume, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement.

Eine zentrale Änderung betrifft den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Körperschaften. Die jährliche Freigrenze wurde auf 50.000 Euro angehoben. Damit können Vereine höhere Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten wie Vereinsfesten, Sponsoring oder Verkäufen erzielen, ohne dass Körperschaft- oder Gewerbesteuer anfällt. Gleichzeitig wird bei jährlichen Brutto-Einnahmen unter 50.000 Euro der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert, da weniger Nachweis- und Erklärungspflichten bestehen. Gerade für kleinere Vereine bedeutet dies eine spürbare Entlastung im laufenden Betrieb.

Auch das ehrenamtliche Engagement wird finanziell gestärkt. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 Euro pro Jahr erhöht, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Die Beträge können steuer- und sozialversicherungsfrei an Personen ausgezahlt werden, die sich nebenberuflich für den Verein engagieren, etwa als Trainer, Ausbilder, Vorstandsmitglieder oder in der Verwaltung. Ergänzend dazu wurde auch die Vergütungsgrenze für Vorstands- und Organmitglieder auf 3.300 Euro angehoben. Voraussetzung bleibt, dass die Vergütung in der Satzung vorgesehen ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Tätigkeit steht.

Mehr Flexibilität gibt es zudem bei der zeitnahen Mittelverwendung. Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Einnahmen grundsätzlich zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke einsetzen, dürfen jedoch nun bis zu 100.000 Euro ohne unmittelbaren Verwendungszwang vorhalten. Diese erhöhte Grenze erleichtert es Vereinen, Rücklagen zu bilden und größere Projekte oder Investitionen langfristig zu planen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Damit wird einer modernen Form der Vereinsarbeit Rechnung getragen. E-Sport-Vereine können nun offiziell die Gemeinnützigkeit beantragen, Spendenbescheinigungen ausstellen und von steuerlichen Vorteilen profitieren, was die Professionalisierung und nachhaltige Entwicklung dieser Strukturen fördern.

Auch im Bereich der politischen Arbeit gibt es Erleichterungen. Die steuerlich begünstigten Höchstbeträge für Parteispenden wurden verdoppelt. Das verbessert die Absetzbarkeit von Spenden und stärkt zugleich die finanzielle Basis politischer Parteien.

Die Neuerungen zeigen deutlich, dass Gemeinnützigkeit und Ehrenamt stärker in den Fokus gerückt sind. Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie und eine bessere Anpassung an die Realität moderner Vereinsarbeit schaffen attraktivere Rahmenbedingungen für alle, die sich engagieren. Wer im Verein Verantwortung trägt oder ehrenamtlich aktiv ist, sollte die neuen Spielräume unbedingt nutzen – und bei Satzungs- oder Vergütungsfragen rechtzeitig steuerlichen Rat einholen. 

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