Frau Schulz von Garrn & Nett
Gesundheit

Handwerk

Durch unsere Unterstützung können Sie sich voll und ganz auf Ihr Handwerk konzentrieren, während wir uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten kümmern. Wir sorgen dafür, dass Sie alle steuerlichen Pflichten erfüllen und dabei das Beste für Ihr Unternehmen herausholen. Kommen Sie zu unserer Kanzlei und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der steuerlichen Beratung für Handwerker.

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Berufsgruppen

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Gartenbau

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Fitnesstudios

Maler und Lackierer

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Zahnärzte

KFZ-Betriebe

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Physiotherapie

Dachdecker

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Apotheken

Elektriker

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Psychologen

Heizung- und Sanitärbetriebe

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Tierärzte

Ihre Vorteile:

  • Optimierte Finanzplanung
  • Kreditwürdigkeitsanalyse
  • Professionelle Businessplan-Beratung
  • Effiziente Unterstützung kaufmännischer Prozesse
  • Spezialisiert auf Winterbeschäftigungsumlage
  • Saison-Kurzarbeitergeld (KUG) Beratung
  • Optimierung von Soka-Bau Kosten

Branchenspezifische Fragen

Bei der Rechnungsstellung ist es wichtig, darauf zu achten, dass Handwerker oder beauftragte Betriebe die Arbeits- und Materialkosten separat auflisten. Dies geschieht aus einem bestimmten Grund: Materialkosten, wie beispielsweise für Fliesen oder Farbe, fallen nicht unter begünstigte Posten und sind dementsprechend nicht absetzbar. 

Handwerker müssen Privatkunden bei Vertragsabschluss über die Höhe der Anfahrtskosten informieren, wenn sie diese Kosten abrechnen wollen. Die Anfahrtskosten setzen sich immer aus den Fahrzeugkosten und den Personalkosten zusammen.

Die Höhe der Fahrzeugkosten ist vom Fahrzeugtyp und den gefahrenen Kilometern abhängig. Eine Übersicht des ADAC kann bei der Ermittlung der Kosten helfen. Für die Ermittlung der Personalkosten ist relevant, wie viele Mitarbeiter im Auto sitzen und wie lang die Fahrtzeit ist.

Durch die Akquirierung von uns bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden. Weiterhin gilt, dass alle neuen Maßnahmen und Regelungen entweder durch den Bundesanzeiger veröffentlicht werden oder durch das Ministerium der Finanzen weitergegeben werden. Diese Neuerungen sind jeweils mit einer Frist verbunden, die variieren kann.

Prinzipiell muss gemäß Gesellschaftsform Buchführung und Bilanzierung erfolgen. Darunter fallen die Lohnbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung und die Pflicht zur Einreichung eines Jahresabschlusses. Dabei ergeben sich spezielle Umsatzgrenzen, die abhängig von der gewählten Rechtsform, eine Buchführungspflicht induzieren.

Die Steuergestaltung für den Übergang zwischen Generationen ist immer Einzelfallabhängig und muss durch eine qualifizierte Beratung auf Ihr Unternehmen angepasst werden. Prinzipiell gilt jedoch: Schenken ist besser als erben. Durch die wiederkehrenden Freibeträge ist es möglich, die Freibeträge für die steuerfreie Übertragung des Privatvermögens effizienter zu gestalten, sodass im Besten Fall keinerlei Steuern anfallen. Weiterhin existiert die Möglichkeit der Ermäßigung gemäß § 34 Abs. 3 EstG. Dabei handelt es sich um den Umstand, dass auf den Veräußerungsgewinn lediglich 56% des eigentlichen Steuersatzes fällig werden. Dadurch kann die nächste Generation den vollen Verkehrswert abschreiben und die verkaufende Partei etwa die Hälfte an Einkommenssteuer ausgleichen.

Steuer- und beitragsfrei sind nur die Sonntagszuschläge, die Feiertagszuschläge und die Nachtarbeitszuschläge – und die auch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Alle anderen Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Zu beachten ist weiterhin, dass die Steuerbefreiung für Zuschläge grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich (in der Nacht) erbrachten Arbeitsstunden voraussetzt. Dies bedeutet, dass pauschal gezahlte Zuschläge für die o.g Fälle steuerpflichtig sind.  

Ihr Ansprechpartner

Daniel Galic

Experte Handwerk

Tel. +49 (261) 96 38 96 7-0
daniel.galic@garrn-nett.de

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