Eine Kollegin bei einem Gespräch mit einer anderen Kollegin
Gesundheit

Gesundheit

Bei unserer Kanzlei verstehen wir die einzigartigen Herausforderungen und Chancen, denen Unternehmen und Fachleute im Gesundheitssektor gegenüberstehen. Mit fundiertem Fachwissen unterstützen wir Ärzte, Arztpraxen, Physiotherapeuten und andere Akteure dabei, ihre steuerlichen Anforderungen optimal zu managen. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu erhalten und Wachstumsmöglichkeiten in diesem dynamischen Bereich zu maximieren.

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Berufsgruppen

Unsere Expertise umfasst ein breites Spektrum im Gesundheitswesen, um den einzigartigen steuerlichen Anforderungen verschiedener Bereiche gerecht zu werden.

Ärzte

Entdecken Sie, wie wir Ihnen dabei helfen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu managen, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und Ihnen den Raum für Ihr Hauptaugenmerk zu geben: Ihre Patientenversorgung.

Fitnesstudios

Wir unterstützen Sie dabei, damit Sie sich voll und ganz auf die Förderung der Gesundheit und Fitness Ihrer Mitglieder fokussieren können, ohne sich um die komplexen steuerlichen Angelegenheiten kümmern zu müssen.

Physiotherapie

Physiotherapie ist ein freier Beruf mit komplexen steuerlichen Anforderungen. Unser Team verfügt über das erforderliche Know-how, um Sie bei der souveränen Bewältigung dieser steuerlichen Spezifikationen kompetent zu beraten.

Ihre Vorteile

  • Beratung von Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
  • Unterstützung bei der Gründung einer Praxis
  • Übernahme und Übergabe von Praxen begleiten
  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich Praxisanalyse, Praxisführung, Praxisfinanzierung und Praxisbewertung
  • Beratung und Ausführung der Personalabrechnungen in der Praxis
  • Stetige Auswertung der Praxisentwicklung hinsichtlich Umsätze sowie Einnahmen

Branchenspezifische Fragen

Dazu zählen alle Aufwendungen, die zur Arbeitsfähigkeit der Praxis zählen. Die damit verbunden Ausgaben sind von der Steuer abzuziehen. Auch erweiterte Kosten die unteranderem für Kundengewinnung und Modernisierung aufkommen können geltend gemacht werden. Für die Einzelfallbetrachtung ist jedoch die Konsultierung eines Steuerberaters gefordert.

Die Vergütung bemisst sich nach dem Gewinn, den die wirtschaftliche Tätigkeit generiert. Abhängig von der Rechtsform sind jeweilige Steuergestaltungen vorteilhaft für die individuelle Gewinnoptimierung. Diese gestalten sich jedoch nach Einzelfall, weshalb eine Akquise eines Steuerberaters erforderlich ist.

Die steuerliche Bewertung von Nebeneinkünften hängt zunächst von der Identität des Auftraggebers ab. Falls es sich um einen gemeinnützigen Nebenjob handelt, können bis zu 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei verdient werden. Da der Staat ehrenamtliche Tätigkeiten fördern möchte, können unter bestimmten Bedingungen auch Pauschalen für Vereinsmitarbeiter oder Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen steuerlich begünstigt werden.

Wenn die zusätzliche Einkommensquelle durch die Arbeit auf eigene Rechnung entstanden ist, sollten Ärzte/-innen darauf achten, ob die vorliegende Nebentätigkeit als gewerbesteuerpflichtig eingestuft wird. Das Verfassen von Beiträgen in Fachzeitschriften oder das Schreiben von Gutachten für Versicherungsanstalten ist von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Diese Tätigkeiten werden in der Regel als freiberuflich betrachtet, sodass Ärzte/-innen in diesem Fall keine Gewerbenummer beantragen müssen.

Dies ist abhängig von der gewählten Rechtsform. Für GbR oder PartGG gilt, dass die Nettoeinnahmen der Einkommenssteuer unterliegen und somit keiner juristischen Person zugeordnet werden, sondern direkt bei den Gesellschaftern landen. Diese Rechtsformen machen eine Gewinnausschüttung obsolet. Anders hingegen bei einer GmbH. Dabei wird zuerst der Gewinn versteuert, welcher dann aus der Gesellschaft per Gewinnausschüttung entnommen werden muss.

Die Einnahme/Überschuss-Rechnung ist eine direkte Geldflussanalyse. Sie ermittelt den Gewinn nicht über eine doppelte Buchführung, sondern durch einfache Gegenüberstellung von Geldeinnahmen und -ausgaben. Bei dieser Methode wird der Gewinn anhand dessen berechnet, was tatsächlich in Ihrer Kasse oder auf dem betrieblichen Bankkonto als Zu- oder Abfluss verzeichnet ist: Zahlungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGel), Eingänge von Arzthonoraren, Anzahlungen, Vorauszahlungen, Bargeldausgaben für Büromaterial, Überweisungen für Laborkosten und Ähnliches. 

Die tatsächlich erhaltenen Betriebseinnahmen werden bei der E/Ü-Rechnung den tatsächlich getätigten Betriebsausgaben gegenübergestellt. Barzahlungen und -ausgaben werden dabei ebenso berücksichtigt wie Zu- und Abgänge an Sachwerten. Die Finanzierung der Betriebsausgaben kann sowohl aus eigenen als auch aus fremden Mitteln erfolgen. Für den Abfluss von Ausgaben spielt es keine Rolle, ob diese mit Eigenkapital oder Fremdkapital getätigt wurden.

Nur bestimmte Ausgaben für Arbeitskleidung gelten als Betriebsausgaben, nämlich solche, die als typische Berufskleidung anerkannt sind – wie der weiße Kittel und die weiße Arztjacke für Ärzte. Weiße Hosen werden nur dann akzeptiert, wenn sie in Schnitt und Material denen entsprechen, die auch bei Operationen getragen werden. Es empfiehlt sich daher, passende Hosen im spezialisierten Fachhandel für Berufskleidung zu erwerben. Zu den nicht als typische Berufskleidung für Ärzte zählenden Gegenständen gehören weiße Hemden, T-Shirts, Socken und Schuhe, da allein die weiße Farbe nicht ausreicht, um sie als Berufskleidung zu klassifizieren. 

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten für die Gründung einer Arztpraxis. Vorab sollten sich Ärzte gut informieren und fachlich beraten lassen, welche Rechtsform für eine Arztpraxis passend ist. 

Als Rechtsform für eine Einzelpraxis wählen Ärzte oft den Status als Freiberufler. Einige Vor- und Nachteile: Sie gelten nicht als Gewerbetreibende und die Gewerbesteuer und andere Abgaben entfallen. Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig, sondern lediglich Einnahmenüberschussrechnungen, die sich auch leicht selbst erstellen lassen. Bei dieser Rechtsform der Arztpraxis ist die Haftung zu berücksichtigen. Freiberufler haften nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. 

Die Form der Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mehrere Gesellschafter umfassen kann, besitzt jedoch im Vergleich zu dieser einige Vorteile. Die Haftung lässt sich beschränken und die Gesellschaft ist selbst rechtsfähig. Dies bedeutet, dass nicht alle Gesellschafter bei Rechtshandlungen gemeinsam aktiv werden müssen. Manchmal erleichtert diese den Alltag und das gemeinsame Arbeiten. Besonders für Gemeinschaftspraxen ist diese Rechtsform der Partnergesellschaft überlegenswert. 

Ärzte können eine Arztpraxis auch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ins Leben rufen. Diese Gründung einer Arztpraxis als GmbH (also einer Kapitalgesellschaft) ist jedoch mit einigen Investitionen und Aufwänden verbunden. 

Ihre Ansprechpartnerin

Vera Kreuser

Vera Kreuser

Expertin Gesundheitswesen

Tel. +49 (261) 96 38 96 7-25
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